Naturschutzgebiete
Hainberg
Basisdaten: Lage im Raum
Das Naturschutzgebiet Hainberg liegt zwischen den Städten Oberasbach, Stein und Nürnberg, größtenteils im Landkreis Fürth, Freistaat Bayern. Die ca. 2,13 km² große Fläche wird im Osten von der Rednitz begrenzt und von dem aus Westen kommenden Asbach durchflossen. Das Gelände ist von der Rednitz- und einer höher liegenden Terrasse geprägt und liegt im Mittel auf ca. 300 Meter über N.N. Der Hainberg ist seit 1995 Naturschutzgebiet und wurde als FFH-Gebiet bereits 1996 an die EU gemeldet. Ca. 2/5 der Fläche sind bewaldet. Auf den 3/5 Offenlandflächen kommen bayernweit bedeutsame Sandmagerrasenstandorte vor, die durch die Schutzausweisungen erhalten bleiben sollen.
Geologie und Geografie: Dünen- und Flusssande
Vor 10.000 – 20.000 Jahren lag Mittelfranken eisfrei zwischen den beiden Gletschermassiven der nördlichen und südlichen Eiszeiten. Starke westliche Winde und das Wasser der alten Rednitz haben das Hainberggelände damals mit Fluss- und Dünensanden bedeckt. Die so entstandenen sandigen Böden sind trocken und nährstoffarm. Über Jahrtausende entwickelte sich dort ein eichen- und kiefernreicher Wald. Dieser wurde, wie man aus der Geschichte der benachbarten Orte Klein- und Großreuth herleiten kann, gegen Ende des ersten Jahrtausends nach Christi Geburt gerodet.
Die für die Feldwirtschaft schlecht geeigneten Böden wurden überwiegend beweidet. Bis zur Stärkung der Landwirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg mit Maschinen, Kunstdünger und chemischer Schädlingsbekämpfung waren größere Gebiete Mittelfrankens von ähnlichen Umständen geprägt.
Der Hainberg liegt in einem räumlichen Verbund weiterer Sandflächen zwischen Pleinfeld im Süden und Bamberg im Norden. Diese „Sandachse“ bietet ein Netz, innerhalb dessen bedrohten Tieren und Pflanzen genetischer Austausch und Wanderbewegungen möglich sind.
Historie: Wallensteins Lager und Militär
1632, mitten im 30-jährigen Krieg, versuchte Wallenstein, der Heerführer der katholischen Liga, die Stadt Nürnberg zu belagern. Dort hatten sich die protestantischen Truppen unter Führung des Schwedenkönigs Gustav-Adolf gesammelt. Die Belagerung misslang und das Heerlager Wallensteins wurde aufgegeben. Die Verteidigungsanlagen, bis zu 80.000 Menschen, mehr als 15.000 Pferde und Vieh verbrauchten alles Grüne und der Hainberg blieb als Wüstenei zurück. Nach Beweidung und ackerbaulichen Versuchen wurde das Gebiet 1896 militärischer Übungsplatz und blieb es mit kurzen Unterbrechungen bis 1994. Wenn scheinbar die Truppen auch bei ihren Übungen die Landschaft belasteten, so wurden doch immer wieder neue und so wichtige offene Sandflächen geschaffen und die Fläche vor Bebauung und moderner Landwirtschaft bewahrt.
Vom Aussterben bedroht
Schlechte Böden und Überweidung, ebenso wie die noch frei mäandrierende Rednitz, hatten früher besonderen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum geschaffen. Diese Lebensgemeinschaften sind bestimmt von Pionieren, Lebenskünstlern, die als erste den nackten Sand und armen Boden besiedeln. Diese offenen Böden gibt es heute nur noch selten, denn aus den schlechten Böden der Vergangenheit sind mit den Mitteln der modernen Landwirtschaft nutzbare Äcker oder Wohngebiete, Gewerbeflächen und Straßen geworden.
Der Verlust der natürlichen Lebensräume hat dazu geführt, dass viele Lebewesen selten geworden oder gar vom Aussterben bedroht sind. Der Hainberg ist deshalb mit seinem sandigen Lebensraum Heimstatt bedrohter Arten und deren Lebensgemeinschaften geworden.
Pflege mit dem Bagger?
Was so widersinnig klingt, erklärt sich doch leicht. Jedes Fleckchen offener Boden bietet den Sandspezialisten aus Tier- und Pflanzenreich wieder Platz zum Überleben. Dort aber, wo die Wiesenflächen saftig grün und dicht werden und mannshohe Hecken fast jeden Wind bremsen, dort sind die Pioniere des Lebens schon längst durch Allerweltsarten verdrängt. Die Abgase unserer Verbrennungsmotoren fallen aus der Luft als Dünger auf die Böden und beschleunigen so noch zusätzlich das Zuwachsen der sandigen Flächen.
Da wir Menschen in unserem Lebensumfeld die gestaltende Kraft der Naturkatastrophen unterbinden, bleibt uns für den Erhalt der Lebensformen, die offene Böden besiedeln, nur die Möglichkeit, diese mit dem Einsatz von Maschinen wiederherzustellen, also Boden aufreißen und Allerweltswiesen abzutragen.
Zukunft der Herkunft
Das NSG Hainberg bietet Tieren und Pflanzen noch Lebensraum, der sonst durch die intensivierte Nutzung unserer Mitwelt verschwunden ist. Von den Entwicklungen moderner Landwirtschaft und Besiedlung durch die militärischen Übungsbetrieb verschont, ist der Hainberg auch Überbleibsel alter vorindustrieller Kulturlandschaft in Mittelfranken. Zum Erhalt dieses Zustandes muss der staatliche Naturschutz zwei Dinge sicherstellen:
die Tierwelt braucht in den Vermehrungszeiten störungsfreie Räume
zugewachsene Bodenflächen müssen abgetragen werden, damit die vielen Pioniere der Tier- und Pflanzenwelt wieder Platz für ihr Zusammenleben haben
Freizeit und Erholung: Nur mit der Natur!
Für viele Bürger unserer Region ist der Hainberg ein beliebtes Naherholungsgebiet. Ein weites Wegenetz bietet gute Möglichkeit für viele Bewegungssportarten. Außerhalb der Brutschutzzeit vom 01. April bis zum 30. Juni können große Teile des Geländes auch abseits der Wege betreten werden. Hunde müssen ganzjährig angeleint sein. Erholung, die auch an der Freude an dieser besonderen Umgebung orientiert ist, wird auf Dauer nur möglich bleiben, wenn die Besucher durch ihre Rücksicht auf die Lebewesen das Schutzgebiet erhalten. Die bedeutendste Hilfe kommt also von Ihnen, lieber Leser! Denn ohne Ihr Verständnis wird der Hainberg nicht als Perle der Sandgebiete überleben.
Weiherkette bei Oberreichenbach
Nordwestlich der Ortschaft Oberreichenbach in der Gemeinde Großhabersdorf liegt das kleinere der beiden Naturschutzgebiete des Landkreises Fürth, die 9 Hektar große Weiherkette bei Oberreichenbach.
Schutzzweck des Gebietes sind sowohl die Weiher mit ihren Verlandungszonen, den Übergangsbereichen zum Kiefernforst sowie den Moosgesellschaften als auch die Feucht- und Nasswiesen, das Seggenried, die Hochstaudenbereiche und wechselfeuchte bis trockene Magerrasen. Dieses Biotopmosaik auf relativ kleiner Fläche wird durch extensive Nutzungsformen erhalten.
Extensive Nutzung heißt, dass bei der Bewirtschaftung der Flächen nicht ein möglichst hoher Ertrag im Vordergrund steht. Die Bewirtschaftung ist jedoch wichtig für den Erhalt bestimmter Arten. Es kommen z. B. verschiedene Orchideenarten und der inzwischen sehr seltene Laubfrosch vor.
Um die seltenen Tier- und Pflanzenarten zu schützen dürfen im Naturschutzgebiet die Wege ganzjährig nicht verlassen werden, Hunde müssen immer angeleint sein.
Adresse und Kontakt
Fachlicher Bereich
Frau C. Engelbrecht
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1422
E-mail:
c-engelbrecht@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Ammerndorf
- Langenzenn
- Obermichelbach
- Puschendorf
- Roßtal
- Tuchenbach
Vertretung
Herr S. Behrends 1463
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Herr S. Behrends
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1463
E-mail:
s-behrends@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Cadolzburg
- Seukendorf
- Veitsbronn
- Zirndorf
Vertretung
Frau C. Engelbrecht 1422
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Frau A. Koch
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1462
E-mail:
a-koch@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Großhabersdorf
- Oberasbach
- Stein
- Wilhermsdorf
Vertretung
Frau C. Engelbrecht 1422
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Rechtlicher Bereich
Herr S. Koch
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1450
E-mail:
s-koch@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Stellvertretende Leitung im Bereich Artenschutzrecht
- Artenschutz national (rechtlich):
- Tötung, Zerstörung von Lebensraum (§44 BNatSchG)
- Förderung Landschaftspflegerische Maßnahmen nach LNPR
- zum Teil Waldrecht/Forstrecht (je nach Zuständigkeit)
- Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
- LNPR: gesamter Landkreis
- Artenschutz national:
- Wolf
- Säugetiere und Vögel
- Sonstiger Rechtsvollzug: Cadolzburg, Wilhermsdorf, Zirndorf
Vertretung
Frau S. Aichinger 1404
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Frau S. Aichinger
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1404
E-mail:
s-aichinger@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Stellvertretende Leitung im Bereich Naturschutzrecht
- Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
- Landschaftsschutzgebiete (rechtlich):
- Anzeige-, Erlaubnis- und Befreiungsverfahren
- Ausweisungsverfahren und Vollzug von Schutzgebietsverordnungen bei geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern
- einstweilige Sicherstellung von Landschaftsbestandteilen
- Dauergrünlandumbruch
- Dauergrünlandumwandlung
- Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
- Gesamter Landkreis bis auf sonstiger Rechtsvollzug
- Sonstiger Rechtsvollzug: Langenzenn, Puschendorf, Obermichelbach, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn
Vertretung
Herr S. Koch 1450
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Herr N. Ell
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1419
E-mail:
n-ell@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Vollzug des Internationalen Artenschutzes
- Angelegenheiten der Naturschutzwacht und alle naturschutzrechtlichen Anfragen innerhalb der Gemeinde Großhabersdorf
Zuständigkeitsbereich
- Internationaler Artenschutz und Angelegenheiten der Naturschutzwacht für den gesamten Landkreis
- Naturschutzrechtliche Anfragen nur für das Gemeindegebiet Großhabersdorf
Vertretung
Herr S. Koch 1450
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Frau M. Roth
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1411
E-mail:
m-roth@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Naturschutz- und Artenschutz
Zuständigkeitsbereich
Vertretung
Frau S. Aichinger 1404
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -