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Abfallerzeugernummer

nach § 28 Nachweisverordnung - Beantragung

Eine Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die der nachweispflichtige Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

Die Kennung benötigen alle Abfallerzeuger (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen), bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle (früher "Sonderabfälle") und Anfallort anfallen. Siehe hierzu § 3 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausnahmen gelten für: 

a) Kleinmengenerzeuger 

Sind die Mengen geringer als zwei Tonnen handelt es sich um Kleinmengenerzeuger die gemäß § 2 Abs. 2 Nachweisverordnung (NachwV) von der Nachweispflicht ausgenommen sind. Nichtsdestotrotz kann ein Kleinmengenerzeuger eine Abfallerzeugernummer benötigen, wenn gefährliche Abfälle mittels gewerblichen Abfalleinsammler und Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Die Abfallerzeugernummer ist dann in den Übernahmeschein einzutragen. 

b) private Haushaltungen 

Private Haushaltungen sind gemäß § 1 Abs. 3 NachwV i. V. m. § 49 Abs. 6 und § 50 Abs. 4 KrWG nicht nachweispflichtig.

Wenn die Abfallerzeugernummer einmal beantragt und erteilt wurde, gilt diese unbefristet. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt. Bei einem Umzug in einen neuen Verwaltungsbezirk wird die bisherige Erzeugernummer ungültig! Für den neuen Standort ist bei der zuständigen Unteren Abfallbehörde (kreisfreie Stadt, Landratsamt) eine neue Abfallerzeugernummer zu beantragen.

Die Erzeugernummer muss im elektronischen Anzeige- u. Nachweisverfahren (eANV) an der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) registriert werden.

Bei einer Einzelentsorgung muss die Erzeugernummer vor Beginn der Entsorgung zur Nutzung am eANV bei der ZKS registriert werden. Bei Sammelentsorgung ist die Registrierung für das eANV nicht erforderlich, aber empfehlenswert.

Allgemein gilt bei der Vergabe von Erzeugernummern folgendes: 

Das Landratsamt Fürth, als Untere Abfallbehörde, ist für Anfallstellen (z.B. Baustellen oder Betriebsstätten) im Gebiet des Landkreises Fürth zuständig. Im Zusammenhang der Kennungsvergabe können weitere Unterlagen, wie z.B. die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag einer Firma) angefordert werden.

Etwaige Fragen im Zusammenhang der Vergabe einer Abfallerzeugernummer werden Ihnen unter den Telefonnummern 0911/ 9773-1413 oder 0911/ 9773-1406 beantwortet. Das nachstehende Antragsformular senden Sie bitte an die Adresse abfallrecht@lra-fue.bayern.de

Antrag Abfallerzeugernummer

Kontakt

Herr Bittner
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.50
Telefon: 0911-9773-1413
Telefax: 0911-9773-1402
E-Mail: 

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.