Altholzverordnung
Beseitigung und Verwertung von Altholz
Die Altholzverordnung regelt die Beseitigung sowie die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz, d. h. von als Abfall zu entsorgendem Industrierestholz und Gebrauchtholz. Um Altholz optimal zu verwerten, ist es notwendig, dies bereits an der Anfallstelle richtig zu sortieren.
Altholz wird, abhängig von seiner Herkunft, der zu erwartenden schädlichen Inhaltsstoffe und damit den Anforderungen an die Entsorgung in vier Klassen unterteilt:
Altholzkategorie A I
Naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz
Zum Beispiel:
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz (Euro- / Industriepaletten),
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
- Obst- und Gemüsekisten aus Vollholz
- Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
Hölzer, welche unter die Altholzkategorie A I fallen können in allen Anlagegrößen verfeuert werden.
Altholzkategorie A II
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes Altholz ohne halogenorganischen Verbindungen und ohne Holzschutzmittel
Zum Beispiel:
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Türen aus dem Innenbereich
- Möbel
- Bauspanplatten
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Verschnitt, Späne von Holzwerkstoffen (ohne schädliche Verunreinigungen)
Altholzkategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Zum Beispiel:
- sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien
- Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
Altholzkategorie A IV - mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Zum Beispiel:
- Fenster und Fensterstöcke
- Außentüren
- imprägnierte Bauhölzer, Holzfachwerk und Dachsparren
- grundsätzlich imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich (z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten)
- Industriefußböden (sog. Stöckelboden)
- Kabeltrommeln (vor 1989)
- Brandholz
- Hopfenstangen
- Rebpfähle
- sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann - ausgenommen PCB-Holz
Entsorgungsmöglichkeiten
Im Abfall-ABC des Landkreises Fürth können Sie sehen, wo die verschiedenen Althölzer entsorgt werden können. Hier kommen Sie zum: