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Anzeige- und Erlaubnispflicht

§ 53 und § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG

Die Aufnahme der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfordert nach § 53 KrWG eine Anzeige. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, samt Unterlagen gesandt werden.

Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG

Sammler, Beförderer, Makler und Händler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Das entsprechende Formblatt kann heruntergeladen, ausgefüllt und an das Landratsamt Fürth, Arbeitsbereich 411, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, weitergeleitet werden. Unterlagen zur Zuverlässigkeit sowie zur Fach- und Sachkunde sind beizufügen.

Kontakt

Herr Bittner
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.50
Telefon: 0911-9773-1413
Telefax: 0911-9773-1402
E-Mail: 

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