Illegale Abfallsammlung
Vermeiden von zusätzlichen Müllablagerungen
Immer wieder werden Flyer in die Briefkästen der Landkreisbewohner verteilt, auf denen meist grammatikalisch unsauber und/oder mit Rechtsschreibfehlern ohne Angabe von Firmennamen und verantwortlichem Ansprechpartner für kostenlose Schrottsammlungen geworben wird. Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen unterliegen den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie sind mindestens drei Monate im Voraus bei dem Landratsamt Fürth anzuzeigen.
Wir bitten alle Landkreisbürger, ihre Wertstoffe entweder seriösen Sammlern zu übergeben, diese zum Wertstoffhof zu bringen oder Großelektrogeräte nach vorheriger Anmeldung bequem kostenlos von Zuhause abholen zu lassen. So kann vermieden werden, dass unseriöse Sammler lediglich die verwertbaren Kleinteile ausschlachten und die unbrauchbaren Gegenstände anschließend in der freien Natur entsorgen.
Dieses Problem hatten wir im Landkreis leider schon allzu häufig. Dadurch, dass die illegalen Sammler meist nur für kurze Zeit in einem Sammelgebiet unterwegs sind, können sie oftmals nicht mehr ausfindig gemacht werden und somit auch nicht für ihr Vergehen belangt bzw. zur Kasse gebeten werden. Diese Abfälle müssen anschließend durch die öffentliche Hand und somit auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Ein weiterer Effekt, welcher bei der Überlassung der Abfälle auf den Wertstoffhöfen entsteht, dürfte die Gebührenzahler freuen: Die Einnahmen aus Wertstofferlösen fließen direkt in den Gebührenhaushalt ein und tragen mit dazu bei, die Müllgebühren auf einem niedrigen Niveau zu halten. Sie kommen somit jedem Haushalt hier im Landkreis Fürth zu Gute.
Seriöse Sammlungen erkennt man unter anderem daran, dass der verantwortliche Träger der Sammlung auf dem verteilten Flyer offensichtlich ist. Zudem sind die Adresse des Sammlers und zumeist ein Ansprechpartner für etwaige Rückfragen angegeben.
Sollten Sie einen Flyer in Ihrem Briefkasten finden, der einen unseriösen Eindruck macht, können Sie uns dies gerne unter der Rufnummer 0911-9773-1444 oder per E-Mail abfallrecht@lra-fue.bayern.de mitteilen. Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung ist es uns möglich, diese Sammler schnell aufzugreifen und deren Fehlverhalten anschließend zu ahnden. Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Bereitstellen von Abfällen bei illegalen Sammlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dem Landkreis gegenüber eine Andienpflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Im eigenen Interesse bitten wir Sie deshalb keinesfalls Gegenstände bei einer illegalen Sammlung zur Abholung bereitzustellen und stattdessen die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises zu nutzen.