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Klärschlammverordnung

Was passiert mit meinem „täglichen Geschäft“?

Klärschlamm ist ein Abfall aus der abgeschlossenen Behandlung von Abwasser in Kläranlagen, der aus Wasser sowie aus organischen und mineralischen Stoffen besteht, die wiederum in gelöster und in fester Form vorliegen. Das gesetzliche Regelwerk dazu ist die Klärschlammverordnung. Darin sind u. a. die Vorgaben für Grenzwerte und zeitlichen Abstände von Analysen enthalten.

Im Landkreis Fürth werden Kläranlagen in unterschiedlichen Größen durch die Gemeinden oder Eigenbetriebe unterhalten. Die Gebiete Zirndorf, Oberasbach und Stein sowie der Kernort Cadolzburg pumpen ihre Abwässer direkt zu den Kläranlagen Fürth bzw. Nürnberg und unterhalten selbst keine Kläranlage.

Die restlichen Kläranlagen verwerten und entsorgen ihren Klärschlamm auf unterschiedliche Weisen. Allen voran wird zwischenzeitlich der Großteil einer Verbrennung zugeführt. Nur noch am Rande geschieht eine Verwertung über die landwirtschaftliche Sparte. 

Landwirtschaftliche Verwertung

Klärschlämme, die hinsichtlich der Schadstoffgehalte die Vorschriften der Klärschlammverordnung erfüllen und hinsichtlich der Nährstoffgehalte den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen, gelten in Deutschland als zugelassenes Düngemittel. Die Verwendung als Dünger ist nur auf Ackerflächen zulässig – nicht auf Dauergrünland oder Obst- und Gemüseanbauflächen. Auch in Landschafts- und Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Klärschlamm zur Düngung untersagt.

Die landwirtschaftliche Verwertung nimmt im Landkreis Fürth seit Jahren sukzessive ab und spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.

Thermische Verwertung

Nicht als Dünger verwertete Klärschlämme werden in thermischen Verfahren (Verbrennung oder Vergasung) eingesetzt.

Folgende thermischen Verfahren dienen der Klärschlammentsorgung (nicht abschließend):

  • Mitverbrennung in mit Feststoffen befeuerten Kraftwerken (Kohlekraftwerk, Braunkohlekraftwerk)
  • energetische und stoffliche Nutzung von Klärschlamm im Zementwerk
  • Mitverbrennung im Müllheizkraftwerk
  • so genannte Monoverbrennung (ausschließlicher Einsatz von Klärschlamm)

Der Großteil des Klärschlamms aus dem Landkreis Fürth wird einer thermischen Verwertung zugeführt.

Die Mengen werden durch die Gemeinden einmal jährlich aufgrund der Abfallbilanz ans Landratsamt gemeldet.

Nachfolgend eine grafische Darstellung, wie die Klärschlamme aus dem Landkreis Fürth innerhalb der letzten Jahre verwertet worden sind:

Gülle

Das Ausbringen von Gülle wird gesetzlich durch die Düngemittelverordnung (DüMV) geregelt.  Für den Vollzug ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim zuständig. Über die allgemeine Telefonnummer 0911 997150 bzw. Jahnstraße 7 in 90763 Fürth können Sie zu diesem Amt Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Frau Hartmann
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.55
Telefon: 0911-9773-1405
Telefax: 0911-9773-1402
E-Mail: 

 

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