Arztpraxen
Und dort Beschäftigte
Meldeformulare zum Infektionsschutzgesetz für Arztpraxen
- Meldeformular – Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
- Meldeformular – HUS gemäß § 6 IfSG
- Meldeformular – Lyme-Borreliose gemäß § 1 MeldePflV
- Meldeformular – Aviäre Influenza gemäß § 1 AIMPV
Ausgefüllte Meldeformulare senden Sie bitte per Fax an 0911/9773-1803 oder per verschlüsselter Mail an infektionsschutz@lra-fue.bayern.de.
Hinweis:
Arztpraxen mit eigener Infektionserregerdiagnostik (z. B. Schnelltests auf Corona, Influenza & RSV) haben auch eine Meldepflicht von Krankheitserregern (siehe § 8 Abs. 1 Nr. 2 IfSG).
Meldeportal "DEMIS" für Praxen freigeschaltet (KBV-Meldung vom 06.03.2025)
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern elektronisch mitzuteilen. Ab sofort kann dazu das RKI-Portal "DEMIS" genutzt werden. Die "DEMIS-Wissensdatenbank" der gematik hat viele Informationen dazu zusammengestellt.
Nähere Informationen finden Sie unter: