Hebammen / Entbindungspfleger
Wenn Sie einen Heilberuf ausüben, für den keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, sind Sie verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern und Sie müssen Beginn und Ende einer selbstständigen Berufsausübung sofort dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt am Ort der Berufsausübung. Das Gesundheitsamt Fürth ist dabei für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig.
Diese Meldungen ans Gesundheitsamt können über das Online-Formular Heilberufe Meldebogen erfolgen.
Obenstehende Verpflichtungen können Sie in Art. 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachlesen.
Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte an gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de.