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Hebammen / Entbindungspfleger

Wenn Sie einen Heilberuf ausüben, für den keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, sind Sie verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern und Sie müssen Beginn und Ende einer selbstständigen Berufsausübung sofort dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt am Ort der Berufsausübung. Das Gesundheitsamt Fürth ist dabei für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig.

Diese Meldungen ans Gesundheitsamt können über das Online-Formular Heilberufe Meldebogen erfolgen.

Obenstehende Verpflichtungen können Sie in Art. 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachlesen.

Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte an

Kontakt

Anschrift

Landratsamt Fürth
Gesundheitsamt
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf

Kontakt

Telefon: 0911/9773-1833
Fax: 0911/9773-1803
E-Mail:
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Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Ansprechpartner

Leitung: Frau Dr. Kuhn
Stellvertretung: Herr Dr. Stadler

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