Pflegedienststellen & Pflegeberufe
Pflegedienste und
Angehörige der Pflegeberufe
Üben Sie eine Tätigkeit im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt aus, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit Sie wohnen (bzw. die Tätigkeit ausüben, wenn Ihre Hauptwohnung nicht in Bayern liegt).
Haben Sie für obengenannte Pflegetätigkeiten Personen beschäftigt (z.B. als ambulanter Pflegedienst), so müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit die Einrichtung Ihren Sitz hat (bzw. die Tätigkeit erbringt, wenn weder Sitz noch Niederlassung in Bayern liegen).
Das Gesundheitsamt Fürth ist für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig.
Diese Meldungen ans Gesundheitsamt können über das Online-Formular Pflegefachkraft Meldebogenerfolgen.
Obenstehende Verpflichtungen können Sie in Art. 16 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachlesen.
Frau S. Kraus
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1983
E-mail:
s-kraus@lra-fue.bayern.de
Frau D. Levin
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1988
E-mail:
d-levin@lra-fue.bayern.de
Frau C. Picker
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1967
E-mail:
c-picker@lra-fue.bayern.de