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Pflegedienststellen & Pflegeberufe

Pflegedienste und

Angehörige der Pflegeberufe

Üben Sie eine Tätigkeit im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt aus, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit Sie wohnen (bzw. die Tätigkeit ausüben, wenn Ihre Hauptwohnung nicht in Bayern liegt).

Haben Sie für obengenannte Pflegetätigkeiten Personen beschäftigt (z.B. als ambulanter Pflegedienst), so müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit die Einrichtung Ihren Sitz hat (bzw. die Tätigkeit erbringt, wenn weder Sitz noch Niederlassung in Bayern liegen).

Das Gesundheitsamt Fürth ist für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig.

Diese Meldungen ans Gesundheitsamt können über das Online-Formular Pflegefachkraft Meldebogenerfolgen.

Obenstehende Verpflichtungen können Sie in Art. 16 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachlesen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Funktionspostfach:

Ansprechpartner

Frau S. Kraus

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1983
E-mail:

Ansprechpartner

Frau D. Levin

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1988
E-mail:

Ansprechpartner

Frau C. Picker

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1967
E-mail:

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Anschrift

Landratsamt Fürth
Gesundheitsamt
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf

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Telefon: 0911/9773-1833
Fax: 0911/9773-1803
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90513 Zirndorf

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Leitung: Frau Dr. Kuhn
Stellvertretung: Herr Dr. Stadler

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