FFH-Gebiete
Fauna Flora Habitat im Landkreis Fürth
Die Abkürzung „FFH“ steht für „Fauna-Flora-Habitat“. Einfach ausgedrückt ist ein FFH-Gebiet ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem bestimmte Pflanzen, Tiere oder Lebensräume aufgrund einer europäischen Richtlinie geschützt sind. Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen zu sichern.
Diese Sicherung soll durch
- die Ausweisung von Schutzgebieten (für Tiere, Pflanzen und Lebensräume der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie) und
- den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten (Tiere und Pflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) - unabhängig davon wo sie vorkommen
umgesetzt werden.
Dabei hat jedes Land eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Arten und Lebensräume die auf dem eigenen Gebiet typisch sind, oder sogar ausschließlich im jeweiligen Land vorkommen.
Bei der Gebietsausweisung zur FFH-Richtlinie wurden teilweise auch Gebiete gemeldet die schon Naturschutzgebiete waren. Im Landkreis Fürth trifft das auf das Naturschutzgebiet „Hainberg“ zu. FFH-Gebiete, die nicht gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, haben auch keine Verordnung in der Verbote und Ausnahmen geregelt sind. Bei reinen FFH-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot, das heißt, dass der Zustand der Arten und Lebensräume, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, sich nicht verschlechtern darf.
Im Landkreis Fürth haben wir 2 große und 3 kleine FFH-Gebiete bzw. Teile von FFH-Gebieten. Das Zenntal und das Naturschutzgebiet Hainberg sind unsere beiden großen FFH-Gebiete. Ein kleiner Abschnitt der Bibert im Landkreis, der Fürther und Zirndorfer Stadtwald sowie die Weiherkette „Klingenwasen“ bei Zirndorf/Weinzierlein sind die kleineren FFH-Gebiete bzw. FFH-Gebietsteile.
Nähere Informationen zu den einzelnen FFH-Gebieten:
Adresse und Kontakt
Fachlicher Bereich
Frau C. Engelbrecht
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1422
E-mail:
c-engelbrecht@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Ammerndorf
- Langenzenn
- Obermichelbach
- Puschendorf
- Roßtal
- Tuchenbach
Vertretung
Herr S. Behrends 1463
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Herr S. Behrends
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1463
E-mail:
s-behrends@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Cadolzburg
- Seukendorf
- Veitsbronn
- Zirndorf
Vertretung
Frau C. Engelbrecht 1422
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Frau A. Koch
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1462
E-mail:
a-koch@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
- Großhabersdorf
- Oberasbach
- Stein
- Wilhermsdorf
Vertretung
Frau C. Engelbrecht 1422
Sachgebiet
SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -
Rechtlicher Bereich
Herr S. Koch
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1450
E-mail:
s-koch@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Stellvertretende Leitung im Bereich Artenschutzrecht
- Artenschutz national (rechtlich):
- Tötung, Zerstörung von Lebensraum (§44 BNatSchG)
- Förderung Landschaftspflegerische Maßnahmen nach LNPR
- zum Teil Waldrecht/Forstrecht (je nach Zuständigkeit)
- Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
- LNPR: gesamter Landkreis
- Artenschutz national:
- Wolf
- Säugetiere und Vögel
- Sonstiger Rechtsvollzug: Cadolzburg, Wilhermsdorf, Zirndorf
Vertretung
Frau S. Aichinger 1404
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Frau S. Aichinger
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1404
E-mail:
s-aichinger@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Stellvertretende Leitung im Bereich Naturschutzrecht
- Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
- Landschaftsschutzgebiete (rechtlich):
- Anzeige-, Erlaubnis- und Befreiungsverfahren
- Ausweisungsverfahren und Vollzug von Schutzgebietsverordnungen bei geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern
- einstweilige Sicherstellung von Landschaftsbestandteilen
- Dauergrünlandumbruch
- Dauergrünlandumwandlung
- Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
- Gesamter Landkreis bis auf sonstiger Rechtsvollzug
- Sonstiger Rechtsvollzug: Langenzenn, Puschendorf, Obermichelbach, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn
Vertretung
Herr S. Koch 1450
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Herr N. Ell
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1419
E-mail:
n-ell@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Vollzug des Internationalen Artenschutzes
- Angelegenheiten der Naturschutzwacht und alle naturschutzrechtlichen Anfragen innerhalb der Gemeinde Großhabersdorf
Zuständigkeitsbereich
- Internationaler Artenschutz und Angelegenheiten der Naturschutzwacht für den gesamten Landkreis
- Naturschutzrechtliche Anfragen nur für das Gemeindegebiet Großhabersdorf
Vertretung
Herr S. Koch 1450
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -
Frau M. Roth
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1411
E-mail:
m-roth@lra-fue.bayern.de
Abteilung
Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Naturschutz- und Artenschutz
Zuständigkeitsbereich
Vertretung
Frau S. Aichinger 1404
Sachgebiet
SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -