Skip to main content

Zeit für den Wechsel: Fahrplan für den Führerschein

29.07.2026  |  Landkreis Fuerth

Es war für viele ein Meilenstein: Das erste eigene Auto, die erste Fahrt in die Freiheit und, als Beweis, der graue oder rosafarbene Papierführerschein in der Tasche. Doch das gehört endgültig der Vergangenheit an. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass alle alten Führerscheine in fälschungssichere, einheitliche Scheckkarten umgewandelt werden müssen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 soll dieser Kraftakt europaweit abgeschlossen sein, um für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

Antrag auf Führerschein-Umtausch 

Alternativ ist es möglich, einen persönlichen Termin im Landratsamt Fürth in Zirndorf zu vereinbaren. 

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Wer noch einen der grauen oder rosa Papierführerscheine besitzt, ist bereits zu spät dran, denn deren Umtauschfristen sind verstrichen. Auch Inhaber der ersten Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 
31.12.2001 ausgestellt wurden, mussten das Dokument bereits bis zum 19.1.2026 austauschen. Sollte das noch nicht geschehen sein, bitte zeitnah nachholen. Die eigentliche Fahrerlaubnis für unbefristete Klassen wie PKW oder Motorrad erlischt zwar nicht, das Fahren ohne gültiges Nachweisdokument ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

Wie lange gelten die neuen Führerscheine?
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie ersetzt werden.

Warum ist das notwendig?
So wird sichergestellt, dass Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.1.2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht sind. Damit sind die neuen EU-Karten mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.

Welche Vorteile habe ich?
Der neue EU-Kartenführerschein wird europaweit problemlos von Polizei und Autovermietungen anerkannt. Bisher kam es bei älteren Papierdokumenten teilweise zu Missverständnissen.

Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch lässt sich bequem von Zuhause online durchführen.

Welche Dokumente sind erforderlich?
Für den Umtausch sind erforderlich: Führerschein, ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Wie erfahre ich, wie weit der Antrag ist?
Wir bitten um Geduld – aufgrund der großen Anzahl an Anträgen kann der Umtausch 4-5 Monate dauern. Von reinen Fragen zum Stand des Antrags bitten wir daher abzusehen. In dringenden Fällen bitte eine E-Mail mit Namen, Geburtsdatum und kurzer Darstellung der Dringlichkeit an schreiben oder während der Telefonsprechstunden unter 0911 9773-3030 anrufen: Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Er wird auf 15 Jahre befristet. Danach ist es erforderlich, einen neuen Führerschein – mit aktuellem Passfoto – auszustellen.

Werde ich angeschrieben, wenn ich meinen Führerschein umtauschen muss?
Nein, da über den Pflichtumtausch sowohl in den Bürgerämtern als auch über die Presse umfangreich informiert wurde, gibt es keine individuellen Anschreiben.

Bequemer Weg zur neuen Karte
Der Weg zum neuen Dokument gestaltet sich unkompliziert und kann bequem online von zu Hause aus in die Wege geleitet werden, indem einfach der entsprechende QR-Code aufgerufen wird. Alternativ lässt sich im Landratsamt Fürth in Zirndorf ein persönlicher Termin vereinbaren. Bereitzuhalten sind für den Antrag lediglich der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Ein Überblick

Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.1.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.1.1999 gilt das Ausstellungsjahr:

AusstellungsdatumUmtauschfrist
1999 bis 2001 sollte bereits bis 19.1.2026 erfolgen, bitte zeitnah nachholen (s. Text)
2002 bis 2004bis 19.1.2027
2005 bis 2007bis 19.1.2028
2008 bis 19.1.2029
2009 bis 19.1.2030
2010bis 19.1.2031
2011bis 19.1.2032
2012 bis 18.1.2013bis 19.1.2033