Führerscheinumtausch – alt wird neu: Antragsflut im Landkreis
10.02.2026 | Landkreis Fuerth
Grund dafür ist eine regelrechte Antragsflut in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes. Bedingt durch die gesetzliche Ablauffrist zum 19.1. sind in den vergangenen Tagen und Wochen rund 1.400 Anträge eingegangen.
Fahren trotzdem erlaubt
Trotz der Verzögerungen gibt es für betroffene Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer keinen Grund zur Sorge. Zwar ist das Dokument nach Ablauf der Frist ungültig, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis der unbefristet erteilten Klassen – wie etwa die gängige KlasseB für Pkw – bleibt jedoch bestehen. Das Fahren ist also weiterhin erlaubt, auch wenn das neue Plastikkärtchen noch auf sich warten lässt.
Dennoch steht die Verwaltung vor Herausforderungen: Von der ersten Antragstellung bis zum Erhalt des Dokuments können derzeit bis zu drei Monate vergehen. Um die Bearbeitung nicht weiter zu verzögern, bittet das Landratsamt Bürgerinnen und Bürger darum, von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstatus abzusehen. Jede telefonische oder schriftliche Nachfrage bindet personelle Ressourcen, die für die Ausstellung der Dokumente benötigt werden.
Guter Tipp
Wer den Umtausch noch vor sich hat
und nicht unter Zeitdruck steht, sollte antizyklisch planen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lage insbesondere in den Sommermonaten entspannt. Während - wie jetzt - Wartezeiten von zwölf Wochen die Regel sind, beträgt die Bearbeitungszeit im Sommer oft nur vier bis sechs Wochen. Ein frühzeitiger Umtausch abseits der großen Stichtage schont somit die Nerven der Bürger.
Notfallplan
Für absolute Notfälle und dringende Anliegen hat das Landratsamt dennoch ein offenes Ohr. Dann ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter Angabe der persönlichen Daten und einer kurzen Begründung der Dringlichkeit möglich. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Telefonsprechzeiten für Rückfragen zur Verfügung. Diese sind Montag bis Freitag von 10-12 Uhr sowie am Dienstagnachmittag von 14-16 Uhr.
Kontakt:
E-Mail: fuehrerschein@lra-fue.bayern.de
Tel.: 0911 9773-3030
