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Pflichtumtausch der Führerscheine geht weiter: Alte Lappen müssen raus

25.04.2025  |  News Kategorien

Die Zeit der grauen und rosa Papierführerscheine geht zu Ende. Auch viele der ersten Scheckkartenführerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden.

Grund ist eine EU-Richtlinie, die einheitliche und fälschungssichere Führerscheine vorsieht. Spätestens bis zum 19.1.2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein. 

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend. Die Fristen sind bereits abgelaufen. Sollte das noch nicht passiert sein, bitte den Führerschein zeitnah umtauschen.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.1.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001 ➜ Umtausch bis 19.1.2026
2002 bis 2004 ➜ Umtausch bis 19.1.2027
2005 bis 2007 ➜ Umtausch bis 19.1.2028
2008 ➜ Umtausch bis 19.1.2029
2009 ➜ Umtausch bis 19.1.2030
2010 ➜ Umtausch bis 19.1.2031
2011 ➜ Umtausch bis 19.1.2032
2012 bis 18.1.2013 ➜ Umtausch bis 19.1.2033

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, sind nicht ehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Es soll sichergestellt werden, dass Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.1.2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht sind. 

Warum gelten Fristen für den Umtausch und was passiert, wenn ich diese versäume?


Abhängig vom Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr gelten unterschiedliche Fristen (siehe links). Grundsätzlich gilt: Die Fahrerlaubnis, also das Recht zum Fahren, bleibt für unbefristet erteilte Klassen (zum Beispiel PKW und Motorräder) weiterhin bestehen. „Nur“ das Fahren ohne gültige Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, frühzeitig einen neuen Führerschein zu beantragen. In dringenden Fällen steht eine Hotline zur Verfügung (siehe rechts)

Wie funktioniert der Umtausch?

Der Umtausch lässt sich bequem von Zuhause online durchführen. Alternativ ist es möglich, einen persönlichen Termin im Landratsamt Fürth in Zirndorf zu vereinbaren. 

Welche Dokumente sind erforderlich?

Für den Umtausch sind erforderlich: Führerschein, ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Da die Führerscheine zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden und teilweise Unterlagen von anderen Behörden eingeholt werden müssen, dauert die Bearbeitung derzeit rund drei Monate.

Wie erfahre ich, wie weit der Antrag ist?

Wir bitten um Geduld – aufgrund der großen Anzahl an Anträgen kann der Umtausch durchaus die genannten drei Monate in Anspruch nehmen. Von reinen Fragen zum Stand des Antrags bitten wir deshalb abzusehen.

In dringenden Fällen bitte eine E-Mail mit Namen, Geburtsdatum und kurzer Darstellung der Dringlichkeit an schreiben oder – jetzt NEU – während der Telefonsprechstunden unter der Telefonnummer 0911 9773-3030 anrufen: Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 14 bis 16 Uhr. 

Wie lange ist mein neuer Führerschein dann gültig?

Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Danach ist es erforderlich, einen neuen Führerschein – mit aktuellem Passfoto – auszustellen.

Werde ich angeschrieben, wenn ich meinen Führerschein umtauschen muss?

Nein, da über den Pflichtumtausch sowohl in den Bürgerämtern als auch über die Presse umfangreich informiert wurde, gibt es keine individuellen Anschreiben.

Online – schnell zum neuen Führerschein

  1. Formular öffnen 
  2. Kopie des Personalausweises hochladen und des alten Führerscheines
  3. Ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passfoto und einer Unterschrift an das Landratsamt schicken.
  4. Zahlung von 32,82 €
  5. Neuer EU-Kartenführerschein kommt bequem per Post nachhause