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Wassercent startet in Bayern: Zählerstand zum 01. Juli 2026 dokumentieren

24.06.2026  |  News Kategorien

Zur Klimaanpassung der Wasserwirtschaft werden wasserrechtliche Regelungen optimiert. Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen.

Wenn ab dem 01. Juli 2026 in Bayern erstmals der Wassercent erhoben wird, rückt ein wichtiger Wert in den Mittelpunkt: der Stand auf dem Wasserzähler. Für viele Betriebe, Wasserversorger, private Brunnenbetreiber und industrielle Verbraucher kann diese Zahl später entscheidend sein. Denn wer nicht die im Wasserrechtsbescheid festgelegte Entnahmemenge zugrunde legen lassen will, sondern den tatsächlichen Verbrauch angeben möchte, sollte den Zählerstand zum Start des Erhebungszeitraums sorgfältig dokumentieren.

Entnahme aus eigenem Brunnen 
Die erste Erhebung findet vom 01. Juli bis 31. Dezember 2026 statt. Wichtig: Betroffen sind Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Wasserversorger, private Entnahmen und Unternehmen. Haushalte, die ihr Wasser regulär über die Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Nutzer im Sinne des Wasserentnahme-Entgelts. 

Freimengen pro (Halb-)Jahr 
Der Wassercent beträgt bayernweit einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser, also pro 1.000 Liter. Für das Jahr gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern. Da die erste Erhebung nur ein halbes Jahr umfasst, liegt der Freibetrag für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2026 bei 2.500 Kubikmetern.

Meldung bis März 
Wer die tatsächlich entnommene Wassermenge ansetzen lassen möchte, kann diese bis zum 01. März 2027 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden, also beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Nach Angaben des Umweltministeriums genügt dafür die Glaubhaftmachung der entnommenen Menge. Eine neue gesetzliche Pflicht zur Messung wird dadurch nicht eingeführt, bereits bestehende Messpflichten bleiben aktuell.

Dokumentation wird empfohlen 
Es empfiehlt sich, bis zum 01. Juli und erneut zum 31. Dezember 2026 die Werte vorhandener Messeinrichtungen festzuhalten. Das können Wasseruhren sein, je nach Anlage aber auch andere geeignete Messinstrumente wie Stromzähler an Pumpen. Die Dokumentation soll helfen, die tatsächliche Entnahmemenge nachvollziehbar darzustellen und die spätere Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts zu erleichtern.

Wassercent für Wasserschutz und -bewirtschaftung 
Personen, die voraussichtlich entgeldpflichtig sind, erhalten im Herbst 2026 weitere Informationen. Darin soll auch erläutert werden, wie die tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum elektronisch übermittelt werden können. Die Einnahmen aus dem Wassercent werden zweckgebunden für Wasserschutz und nachhaltige Wasserbewirtschaftung eingesetzt.

Weitere Informationen zum Thema Wassercent sind unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm zu finden.   

Wasserrecht