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Lebensmittelbescheinigung / Infektionsschutzbelehrung

Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Funktionspostfach:

 

Ansprechpartner

Frau V. Böttcher

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1964
E-mail:

Ansprechpartner

Frau I. Schwamm

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1969
E-mail:

Online-Infektionsschutzbelehrung

Seit dem 27.11.2024 besteht für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und der Stadt Fürth die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) auch online durchzuführen.

Eine Einzelbelehrung ist also auch außerhalb der Öffnungszeiten und von Zuhause aus möglich. Ein persönliches Erscheinen im Amt ist nicht mehr zwingend erforderlich. Somit können auch spontan benötigte Lebensmittelbescheinigungen (Gesundheits- bzw. Hygienezeugnisse) innerhalb von circa 20-30 Minuten ausgestellt werden.

Die Kosten können im Anschluss direkt online per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden und belaufen sich seit dem 01.04.2026 auf 12,50 € pro Belehrung. Sollte eine Zahlung per Kreditkarte oder PayPal bei Ihnen nicht möglich sein, buchen Sie sich bitte hier eine Einzelbelehrung vor Ort (28 € pro Belehrung).

Die Online-Belehrung wird in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Ukrainisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch.

Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • stabile Internetverbindung
  • Online-Zahlungsverfahren über Kreditkarte und PayPal möglich

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Ihnen der Download der Bescheinigung nach der Online-Belehrung nur einmalig zur Verfügung steht. Sie sollten die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort speichern und sich bestenfalls die Antrags-ID notieren. Wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, steht Ihnen die Bescheinigung jedoch online für 90 Tage zur Verfügung.

Die Online Belehrung kann hier gestartet werden:

Startseite - Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Weitere Informationen zur Online-Belehrung finden Sie hier in unserem Fragen-und-Antworten-Bereich:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung haben.
  • Öffnen Sie den Link zur Online-Belehrung: Startseite - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (niedersachsen.de)
  • Ändern Sie ggf. über das Globus-Symbol in der rechten Ecke Ihres Bildschirms die Sprache.
  • Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.
  • Starten Sie Ihren Antrag über die BundID oder ohne Registrierung. Die Vorteile der BundID finden Sie unter „Welche Vorteile bietet das Anmelden mit der BundID?“
  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Weitere Informationen zur Eingabe der Adresse finden Sie unter „Was mache ich, wenn ich meine Adresse nicht korrekt angeben kann?“.
  • Sehen Sie sich die Belehrungsfilme in voller Länge an und beantworten Sie danach die Fragen.
  • Die Belehrung kann abgeschlossen werden, wenn alle Belehrungsabschnitte erfolgreich absolviert wurden.
  • Die Gebühr von 12,50 Euro bezahlen Sie per Kreditkarte oder per PayPal. Die Bezahlung kann auch über eine andere Person erfolgen.
  • Laden Sie Ihre Bescheinigung herunter. Sie können zudem eine Quittung Ihrer Zahlung sowie eine Zusammenfassung Ihres Antrags für Ihre Unterlagen speichern.
  • Wichtig: Beachten Sie bitte, dass Ihnen der Download der Bescheinigung nach der Online-Belehrung nur einmalig zur Verfügung steht. Sie sollten die Bescheinigung daher an einem sicheren Ort speichern und sich bestenfalls die Antrags-ID notieren. Wenn Sie sich über die BundID angemeldet haben, steht Ihnen die Bescheinigung online für 90 Tage zur Verfügung.

Geben Sie nur die ersten Buchstaben Ihrer Straße ein und achten Sie dabei auf eine korrekte Schreibweise (auch Groß- und Kleinschreibung!). Ihnen werden passende Straßennamen vorgeschlagen, aus denen Sie die korrekte Straße und den dazugehörigen Ort auswählen können. Sollte Ihr Straßenname nicht aufgeführt sein, geben Sie bitte den kompletten Straßennamen in korrekter Schreibweise ein und fahren Sie mit der Belehrung fort. Über eine Meldung im Anschluss an freuen wir uns. So kann der fehlende Straßenname zukünftig mit aufgenommen werden.

Benötigen Sie eine Bescheinigung im Rahmen eines Pflichtpraktikums der Schule, fragen Sie bitte bei der zuständigen Lehrkraft oder in Ihrem Sekretariat nach der Zusendung des entsprechenden Links. Die Schule informiert uns im Anschluss über Ihre geplante Teilnahme, sodass wir Ihnen die Belehrung kostenfrei zur Verfügung stellen können.

Die Online-Belehrung kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Ukrainisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch. Die Sprache kann in der rechten Ecke des Bildschirms über das Globus-Symbol geändert werden.

Ebenso können Sie sich einen Untertitel in den oben genannten Sprachen zu den Videos anzeigen lassen.

Nach dem Anmelden mit der BundID können Sie die Bescheinigung nach Durchführung der Belehrung 90 Tage lang in Ihrem Postfach der BundID öffnen und herunterladen. Ohne BundID ist ein späteres Herunterladen nicht möglich.

Infektionsschutzbelehrung vor Ort

Anmeldung zur Belehrung

Für eine Belehrung vor Ort melden Sie sich zuerst telefonisch oder über unsere Online-Terminbuchungsplattform an: 

Online Terminbuchung 

Eine Belehrung vor Ort ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Die Belehrungen werden an folgenden Terminen im Gesundheitsamt Fürth (Im Pinderpark 4 in Zirndorf) durchgeführt:

  • Mittwoch: 09.00 Uhr
  • Mittwoch: 10.00 Uhr
  • Mittwoch: 11.00 Uhr

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, bringen Sie bitte eine volljährige Person Ihres Vertrauens mit, die Ihnen die Belehrung übersetzen kann. Ansonsten kann die Lebensmittelbescheinigung nach § 43 IfSG nicht ausgestellt werden.

Minderjährige, beschränkt geschäftsfähige bzw. geschäftsunfähige Personen bringen bitte zur Belehrung einen Sorgeberechtigten bzw. Betreuer mit. Die Bescheinigung kann erst nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Sorgeberechtigten bzw. Betreuer ausgestellt werden. Dafür kann das Dokument „Information für Personensorgeberechtigte“ zuhause ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Dabei sollten die Daten zur belehrenden Person sowie der erste Abschnitt von der personensorgeberechtigten Person bzw. der gesetzlichen Vertretung ausgefüllt und unterschrieben werden, wenn die Informationen verstanden wurden und bei der belehrten Person keine Hinderungsgründe bestehen. Der zweite und dritte Abschnitt wird dann vor Ort nach der Belehrung von der belehrten Person und einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgefüllt.
Wenn kein Sorgeberechtigter beim Termin anwesend ist und das Dokument nicht bereits vom Sorgeberechtigten unterschrieben mitgebracht wird, muss die Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden. Um alles bei einem Termin abschließen zu können, sollte also ein Sorgeberechtigter anwesend sein oder das unterschriebene Dokument mitgebracht werden.

Am Tag der gebuchten Belehrung finden Sie sich bitte spätestens 10 Minuten vor der gebuchten Belehrungszeit am Gesundheitsamt Fürth, Im Pinderpark 4 (Nebengebäude), 90513 Zirndorf am Eingang ein und melden sich über die Klingel „Gesundheitsamt“. Sie werden dann von unserem Personal abgeholt.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Kosten der Belehrung vor Ort: 28,00 EUR pro Person (die Zahlung erfolgt an unseren Kassenautomaten)
 

Zur Belehrung vor Ort mitzubringen sind also:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 28 € (Kartenzahlung möglich)
  • bei minderjährigen Personen: sorgeberechtigte Person / Betreuer oder ausgefüllte schriftliche Erklärung
  • bei Personen, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben: volljährige Person als Dolmetscher

Alternativ können Sie hier auch eine Online-Belehrung durchführen: Start Online-Belehrung

Bescheinigung und Zweitschrift

Nach der Teilnahme an der Erstbelehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslang verwendet werden kann.

Wenn Sie bereits an einer Erstbelehrung am Gesundheitsamt Fürth teilgenommen haben, können Sie hiereine Zweitschrift beantragen. Die Kosten für die Zweitschrift belaufen sich auf 15 €.

Informationen für Altenheime, Kindergärten und Schulen

Nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen in Küchen von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung Personen mit relevanten Erkrankungen nicht beschäftigt werden. Bei gewerbsmäßiger Tätigkeit in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen ist also ebenfalls vor Antritt der Tätigkeit eine Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG notwendig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an

Kontakt

Anschrift

Landratsamt Fürth
Gesundheitsamt
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf

Kontakt

Telefon: 0911/9773-1833
Fax: 0911/9773-1803
E-Mail:
Informationen zu verschlüsselten E-Mails finden Sie hier.
Kontaktformular Gesundheitsamt

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Postadresse

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Ansprechpartner

Leitung: Frau Dr. Kuhn
Stellvertretung: Herr Dr. Stadler

Öffnungszeiten