Alten- und Pflegeheime
Und dort Beschäftigte
Fachberatende Unterstützung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Verschiedene Mitarbeitende des Gesundheitsamts unterstützen die FQA bei Ihren vielseitigen Aufgaben (z. B. Begehungen in stationären Pflegeeinrichtungen).
Frau S. Kraus
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1983
E-mail:
s-kraus@lra-fue.bayern.de
Frau D. Levin
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1988
E-mail:
d-levin@lra-fue.bayern.de
Frau C. Picker
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1967
E-mail:
c-picker@lra-fue.bayern.de
Meldeformulare zum Infektionsschutzgesetz für Alten- und Pflegeheime
Meldeformular mit Sammelliste bei Ausbruch in Heimen und stationärer Pflege
Ausgefüllte Meldeformulare senden Sie bitte per Fax an 0911/9773-1803 oder per verschlüsselter Mail an infektionsschutz@lra-fue.bayern.de.
Informationen für Altenheime, Kindergärten und Schulen
Nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen in Küchen von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung Personen mit relevanten Erkrankungen nicht beschäftigt werden. Bei gewerbsmäßiger Tätigkeit in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen ist also ebenfalls vor Antritt der Tätigkeit eine Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG notwendig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an lebensmittelbescheinigung@lra-fue.bayern.de.