Schulen
Online-Lebensmittelbelehrung
Die Lebensmittelbelehrung / Infektionsschutzbelehrung kann jetzt auch online durchgeführt werden. Wenn Ihre Schülerinnen und Schüler diese Belehrung für ein Pflichtpraktikum benötigen, wenden Sie sich bitte einfach an lebensmittelbescheinigung@lra-fue.bayern.de.
Informationen für Altenheime, Kindergärten und Schulen
Nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen in Küchen von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung Personen mit relevanten Erkrankungen nicht beschäftigt werden. Bei gewerbsmäßiger Tätigkeit in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen ist also ebenfalls vor Antritt der Tätigkeit eine Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG notwendig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an lebensmittelbescheinigung@lra-fue.bayern.de.
Meldeformulare zum Infektionsschutzgesetz (Online-Formulare)
Erregersteckbriefe und Merkblätter
Informationen zu verschiedenen Infektionskrankheiten sowie Erregersteckbriefe und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.
Diese können als PDF-Dokument in verschiedenen Sprachen - z. B. Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch - heruntergeladen und ausgedruckt werden.